Beschreibung
Der Jäger füllt den Begleitschein Wild aus und bestätigt, dass er keine Verhaltensstörungen am lebenden Wild beobachtet hat und als fachkundige Person bescheinigt er, dass er den Wildkörper und die inneren Organe untersucht hat und dabei keine Merkmale gefunden hat, die darauf schliessen lassen, dass das Fleisch für die menschliche Gesundheit bedenklich sein könnte. Die Durchschläge des Begleitscheines kann die Jagdgesellschaft für interne Zwecke verwenden.
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